Mitgliedschaft und Fischereierlaubnis

Aufnahme:
Ohne Altersbeschränkung kannst Du Mitglied der ASF Bremcke e.V. werden. 
Voraussetzung ist die Entrichtung der Aufnahmegebühr. 
Von diesem Tag an bist Du in unserem Verein als passives Mitglied aufgenommen und herzlich willkommen.

Fischereierlaubnis:
Möchtest Du in unseren Gewässern angeln, so ist eine bestandene Fischerprüfung sowie der Besitz eines Fischereischeins die Voraussetzung zum Erhalt eines, von den ASF Bremcke e.V. ausgestellten, Fischereierlaubnisscheins.
Hier unterscheiden wir unter 3 verschiedenen, altersabhängigen Gruppen mit den dafür passenden Erlaubnisscheinen.
  • Erlaubnisschein K+J (Alter: 10 - 15 Jahre) /Jugendfischereischein erforderlich
  • Erlaubnisschein Jugendliche + (Alter: 16 - 20 Jahre) / Fischereischein erforderlich
  • Erlaubnisschein Erwachsene (Alter: ab 21 Jahre) / Fischereischein erforderlich
Kinder unter 10 Jahren dürfen in unseren Gewässern einem Fischereierlaubnisscheininhaber assistieren und somit indirekt den Fischfang ausüben.
Aufnahmeantrag

Kinder & Jugendliche 

Beispiel für eine Angelsaison 
(Alter: 10 bis 15 Jahre)

Jahresbeitrag € 10,--

Fischereierlaubnis € 20,--


*Das Paket beinhaltet die Berechtigung des Fischfanges an jedem Tag des Jahres an unseren Gewässern sowie Teilnahme an allen Veranstaltungen des Vereins.
(Mitgliedschaft erforderlich)

€ 30,--

Pro Jahr 

Erwachsene

 Beispiel für eine Angelsaison 
(Alter: ab 21 Jahre):

Jahresbeitrag € 20,--

Fischereierlaubnis € 80,--

Beitragsermäßigung € -20,--
bei Teilnahme an einer offiziellen Gewässerreingung


*Das Paket beinhaltet die Berechtigung des Fischfanges an jedem Tag des Jahres an unseren Gewässern sowie Teilnahme an allen Veranstaltungen des Vereins.
(Mitgliedschaft erforderlich)

€ 80,--

Pro Jahr

Jugendliche +

Beispiel für eine Angelsaison 
(Alter: 16 - 20 Jahre)

Jahresbeitrag € 20,--

Fischereierlaubnis € 50,--

Beitragsermäßigung € -20,--
bei Teilnahme an einer offiziellen Gewässerreingung


*Das Paket beinhaltet die Berechtigung des Fischfanges an jedem Tag des Jahres an unseren Gewässern sowie Teilnahme an allen Veranstaltungen des Vereins.
(Mitgliedschaft erforderlich)

€ 50,--

Pro Jahr 

FAQs

Du hast eine Frage? 
Wir helfen Dir gerne weiter.
  • Wie werde ich Angler?

    1. Kinderangeln

    Für Kinder bis zum 10. Geburtstag gibt es die Möglichkeit, bei einem erwachsenen Fischereischeininhaber „mitzuangeln“. Die Kleinen können also mit Papa oder Opa ans Wasser gehen und dürfen mit deren Ausrüstung angeln und Fische fangen. Nur beim Abhaken, Betäuben und Töten sollten die Erwachsenen einschreiten, damit der Fisch nicht unnötig leiden muss.


    2. Jugendfischereischein

    Ab dem 10. Geburtstag können Kinder und Jugendliche bei der Stadt oder Gemeinde einen Jugendfischereischein lösen. Dieser ist nur in Begleitung eines Fischereischeininhabers (der übrigens nicht volljährig sein muss) gültig. Der Jugendfischereischein berechtigt zum Führen eigener Angelruten und zum Versorgen des Fangs unter Aufsicht des Begleiters. Mit einem Jugendfischereischein darf man nur bis zum 16. Geburtstag angeln.


    3. Fischerprüfung – (schriftlicher Teil / praktischer Teil / Fischartenerkennung)

    Das Bestehen der Fischerprüfung ist Voraussetzung für die Erteilung eines Fischereischeins. Für die Vorbereitung ist der Besuch eines Lehrgangs, der von vielen Fischereivereinen angeboten wird, zu empfehlen. Adressen können bei der Unteren Fischereibehörde oder den ortsansässigen Angelvereinen erfragt werden.

    Im Anschluss an die erfolgreich bestandene Prüfung erhält man ein Zeugnis.


    4. Fischereischein

    Einen Fischereischein bekommt man bei der Stadt oder Gemeinde gegen Vorlage des Zeugnisses über die bestandene Fischerprüfung frühestens ab dem 14. Geburtstag. Dieser wird als 1-Jahres- oder als 5-Jahres-Fischereischein ausgestellt. Er ist beim Kauf von Erlaubnisscheinen vorzuzeigen und beim Angeln immer mitzuführen.


    5. Erlaubnisschein

    Der letzte Schritt zum Angeln ist der Erwerb eines Erlaubnisscheins. Da die meisten Gewässer von einem Fischereiverein bewirtschaftet werden, muss man eine Erlaubnis kaufen, um dort zu fischen. Diese gibt es meistens als Tages-, oder Jahresscheine.

    Der Fischereischein muss dazu vorgezeigt werden.


    6. Vereinsmitgliedschaft

    Am preiswertesten und erfolgreichsten fischt man als Vereinsmitglied. Fischereivereine bieten ihren Mitgliedern eine Auswahl an Vereinsgewässern an. Diese sind oft gut besetzt und durch regelmäßige Besuche steigt der Fangerfolg. Zusätzlich kommt man mit Gleichgesinnten in Kontakt, kann sich austauschen und Freunde finden. Über den Fischfang hinaus leisten die Fischereivereine wertvolle Arbeit für die Erhaltung der Gewässer und den Schutz der Fische.

    Wir, die ASF Bremcke e.V., unterstützen sie gerne in Ihrem Wunsch Angler zu werden!!!


  • Wie läuft die Fischerprüfung ab?

    In Nordrhein-Westfalen und in anderen Bundesländern ist die Befugnis der Fischereiausübung grundsätzlich an die erfolgreiche Ablegung einer Fischerprüfung gebunden (vgl. § 31 Abs. 3 LFischG). Die Fischerprüfung wird nach den Vorschriften der Fischerprüfungsordnung bei den unteren Fischereibehörden abgelegt, in den meisten Fällen zweimal im Jahr. Jährlich werden in Nordrhein-Westfalen etwa 16.000 Fischerprüfungen durchgeführt. Davon bestehen rund 90 % der Prüflinge im ersten Anlauf.

    Die Verordnung über die Fischerprüfung (Fischerprüfungsordnung) ist Ende 1997 geändert worden und am 1. Juli 1998 in Kraft getreten. Belange des Natur- und Artenschutzes wurden stärker berücksichtigt. 


    1. Fischerprüfung - schriftlicher Teil

    Im schriftlichen Teil der Prüfung müssen 60 Fragen aus 6 Fachgebieten beantwortet werden. Im Übrigen bleibt es trotz einiger Änderungen bei Inhalt und Gliederung beim Multiple­Choice-Verfahren mit jeweils einer richtigen Lösung für jede Frage. 


    2. Fischerprüfung - praktischer Teil (Angelgerät)

    Hierbei muss eine vorgegebene Angelrute inkl. Montage zusammengebaut bzw. zusammengelegt werden. Insgesamt stehen 10 Aufgaben für verschiedene Angeltypen und Fischarten zur Auswahl. Außer Angelrute, Angelrolle, Schnur, Haken, Köder etc. ist unbedingt auch das Zubehör wie Kescher, Schlagholz, Messer etc. hinzuzufügen, damit der gefangene Fisch waidgerecht versorgt werden kann.


    3. Fischerprüfung - praktischer Teil (Fischartenerkennung)

    Zur praktischen Prüfung zählt auch die Fischartenerkennung. Dazu müssen insgesamt 44 Fischarten auf Bildtafeln unterschieden werden. Dieser Prüfungsteil gilt als bestanden, wenn von 6 vorgelegten Bildern 4 zutreffend benannt werden können. 


    Im Anschluss an die erfolgreich bestandene Prüfung erhält man ein Zeugnis. 


    Kenntnisse der Fischereiausübung sollen Tierschutzkenntnisse zum schonenden Umgang mit der Kreatur einschließen. Deshalb besteht in Nordrhein-Westfalen die grundsätzliche Pflicht, vor Erwerb eines Fischereischeins eine Fischerprüfung abzulegen. Die Fischerprüfung ist als Sachkundenachweis im Hinblick auf die von der Tierschutzseite geforderte fachliche Qualifikation anerkannt.


  • Welche Fischereidokumente benötige ich?

    Fischereischein

    Um den Fischfang an einem Gewässer ausüben zu dürfen, benötigt der zukünftige Angler einen Fischereischein. 
Der Fischereischein kann allerdings nur beantragt werden, wenn der Antragsteller mit dem Prüfungszeugnis die bestandene Fischerprüfung nachweisen kann.  

    Der Fischereischein wird nach Vorlage des Prüfungszeugnisses als Jahres- oder Fünfjahresfischereischein von der zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltung ausgestellt.

     Jugendliche die noch keine Fischerprüfung abgelegt haben beantragen den Jugendfischereischein bei der zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltung. 
Dieser hat eine Gültigkeit von einem Jahr.  

    Jugendliche mit bestandener Prüfung beantragen nach Vorlage des Prüfungszeugnisses den Jahres- oder Fünfjahresfischereischein.


    Der Fischereischein (Jugendfischereischein, Jahres- o. Fünfjahresfischereischein, oder Sonderformen) berechtigt alleine noch nicht zum Angeln. Nur in Verbindung mit einem Fischereierlaubnisschein kann die Angelfischerei ausgeübt werden.


    Fischereierlaubnisschein

    Den Fischereierlaubnisschein erwirbt man vom Pächter oder Eigentümer dessen Gewässers, an dem man die Angelfischerei ausüben möchte. Der Gewässerpächter ist in der Regel ein ansässiger Angelverein. Meistens verfügen Angelvereine über mehrere Gewässer, an denen dann geangelt werden kann.


    Deutscher Sportfischer Pass

    Der Deutscher Sportfischer Pass ist ein Mitgliedsausweis, dessen Inhaber Mitglied eines Vereins ist, der im DAFV (Deutscher Angelfischerverband e.V) organisiert ist.

    Der Sportfischer Pass wird demnach nur von Angelvereinen ausgestellt, die sich über ihre Landesverbände in diesem Bundesverband zusammengeschlossen haben.


  • Warum werden Fische besetzt?

    Die Oberflächengewässer in NRW sind zum teil erheblich verändert. Umwelteinflüsse und weitere störende Faktoren, insbesondere der Fraßdruck einer Reihe von Prädatoren, verhindern oft, dass heimische Fischarten in den Gewässern aus eigener Kraft keine natürlich hohen Bestandsdichten mehr ausbilden können.


    Deshalb ist ein Fischbesatz sowohl zum Erhalt gefährdeter Arten als auch zur nachhaltigen fischereilichen Nutzung zwingend erforderlich.

    Als Fischereiberechtigter ist dieser nach dem Landesfischereigesetz Nordrhein-Westfalen verpflichtet, den heimischen Fischbestand zu hegen und zu erhalten. 

    Unter Hege versteht man die Erhaltung, Vermehrung oder Verbesserung des Fischbestandes im Gewässer. Der Fischbesatz gehört demnach ebenso zu den Hegemaßnahmen, wie Strukturverbesserungen im Gewässer, um einen geeigneten Lebensraum zu schaffen.


    Der Fischbesatz wird immer noch allzu oft nach den Bedürfnissen des Anglers ausgewählt und ist nicht an der Beschaffenheit, Größe und Wasserqualität des Gewässers orientiert. Dies ist aber Grundvoraussetzung für einen gesunden und ausgeglichenen Fischbestand.


    Auf Grund der zurzeit unterschiedlichsten Praktiken für die Auswahl des zu besetzenden Fisches in den Gewässern, hat das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW eine Leitlinie zum Fischbesatz in Nordrhein-Westfalen herausgegeben.

    An dieser Leitlinie haben die Landesfischereiverbände in NRW wesentlich mitgearbeitet.

    Diese Leitlinien geben aber nur ein grobe Richtung an. 


    Bisher hieß es immer, je kleiner die Besatzfische, desto besser ist es für das Gewässer und die Altersstruktur der Fischart im Gewässer. Jedoch sind inzwischen die störenden Einflüsse zu groß und verhindern einen erfolgreichen Besatz mit „einsömmerigen“ Fischen.


    Heute gilt die Devise: Fische so klein wie möglich und so groß wie nötig besetzen! Dies kann sogar bis zum Besatz von fangfähigen Fischen sinnvoll sein.


    Wir, die ASF Bremcke e.V., nehmen diese Leitlinien als Grundlage und stimmen den tatsächlich Besatz mit den aktuellen Zuständen unserer Gewässer ab.


  • Warum ist Fisch gesund?

    Die Beantwortung dieser Frage kann einfach oder etwas komplizierter sein. 

    Die einfache Antwort ist, man kann schon sagen, dass Fisch gesund ist, allein schon dadurch, dass man kein Fleisch isst, wenn man Fisch isst.

    Fisch ist leichter, hat weniger Fett und wichtige Inhaltsstoffe, die für den Menschen gesund sind, und die er in dieser Qualität und Quantität nur durch den Fisch erhält. 

    So erfreut sich Fisch immer größerer Beliebtheit, gerade als Alternative zum Fleisch, das viele Menschen nicht mehr bedenkenlos essen können und wollen.


    Fisch liefert uns viele wertvolle Nährstoffe:
So gibt es im Fisch viele verschiedene Vitamine, es gibt im Fisch die so wichtigen Omega-3-Fettsäuren, es gibt hochwertige Proteine, also leicht verdauliche Eiweiße. Die Fette, die im Fisch sind, sind gute Fette. Die Omega-3-Fettsäuren haben vielfältige Wirkungen, so beugen sie Herzrhythmusstörungen vor, helfen bei Entzündungen im Gewebe, sind gut für die Immunabwehr und ganz allgemein wichtig für Menschen mit Herzproblemen.

    Durch das regelmäßige Essen von Fisch kann man sich viele teure Vitamintabletten sparen!

    Vor allem die Vitamine A und D, aber auch B-Vitamine sind reichlich vorhanden im Fisch! Dazu hilft Fisch einem eventuellen Jodmangel vorzubeugen. Denn Jod ist fast nur in Seefisch in so hoher Dosis vorhanden, wie es der Mensch braucht, um Erkrankungen der Schilddrüse vorzubeugen.

    Dies sind also viele Argumente für Fisch. Aber es gibt noch mehr. Denn natürlich schmeckt Fisch auch lecker und wird im Allgemeinen auch nicht mit schweren Soßen und extrem sättigenden Beilagen serviert. Auch dies ist ein Grund, dass viele Menschen Fisch so mögen. Nach einer Fischmahlzeit fühlt man sich eher selten so gesättigt, wie nach einem traditionell zubereiteten Fleischgericht, mit Knödeln und brauner Soße. So spielen neben den ernährungsphysiologischen Aspekten eben auch solche Gründe eine Rolle, dass gerade Frauen und Sportler so gerne Fisch essen. Ein Lachsfilet mit frischem Salat ist ein sehr gesundes und auch noch schmackhaftes Essen.

    Ein weißes Fischfilet, gedünstet und mit Spinat oder jungen Kartoffeln angerichtet, kann ein tolles Gericht sein, auch geeignet als Alternative zu Hühnchen. Wer es gerne etwas fester und herzhafter mag, der wird zu Thunfischsteaks greifen. Denn diese haben eine Textur, die Fleisch sehr nahe kommen, man kann sie auch grillen und mit schwarzem Pfeffer und grobkörnigem Salz würzen und so ist dies ein herrliches Essen für einen Sommerabend.


  • Dürfen Kinder auch in den Gewässern angeln?

    Wer kennt das nicht?

    „Papa, nimmst Du mich mal mit zum Angeln?“; „Darf ich mal die Angel halten?“


    In der Vergangenheit war dieses rechtlich gesehen nicht gestattet. Dabei sollte aber gerade in Kindesjahren das Bewusstsein zur Natur entwickelt bzw. gestärkt werden.

    Nun wurde das Kinderangeln in NRW neu geregelt!

    Die Altersgrenze von 10 Jahren entfällt in Zukunft.

    Durch Initiative des Landesfischereiverbandes Westfalen und Lippe e.V. ist es Kindern unter 10 Jahren seit März 2010 erlaubt, in Begleitung von erwachsenen Fischereischeininhabern zu angeln.


    Dabei gelten folgende Einschränkungen:


    1. Alle Vorgänge des Angelns, die von Kindern unter 10 Jahren beherrscht werden können, sind den Kindern unter unmittelbarer Aufsicht und Einwirkung von erwachsenen Fischereischeininhabern im Sinne einer Unterstützung bei der Ausübung des Fischfangs grundsätzlich erlaubt. Dazu kann auch das Halten einer Handangel im Einwirkungsbereich des Fischereischeininhabers gehören.


    2. Ausgenommen von den genannten Tätigkeiten sind die tierschutzrelevanten Vorgänge beim Angeln, insbesondere das Abhaken und Töten von Fischen.


    3. Die begleitenden erwachsenen Fischereischeininhaber tragen die Verantwortung für die Einhaltung der Beschränkungen des Angelns mit Kindern.

  • Ist "Catch & Release" gestattet?

    Catch & Release gehört verboten !?


    Catch & Release (C&R), auf Deutsch Fangen und wieder Freilassen, ist eine in Mode gekommene Angelpraxis, die in anderen Länder inzwischen gängig ist.

    Einige praktizieren C&R fast ausnahmslos, während andere behaupten, dass jeder gefangene und maßige Fisch nach dem Fang zu töten sei, wenn er nicht in der Schonzeit gelandet wurde. 

    Bei diesem Thema gehen die Ansichten weit auseinander. Viele Argumente sind nachvollziehbar, andere wiederum nicht.


    In Deutschland ist Catch & Release verboten und die ASF Bremcke e.V. gehen mit den Vorschriften und Gesetzen konform.

    Ein Fisch ist ein Lebewesen, dem niemand ohne vernünftigen Grund, Stress,  Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen darf!!! 

    Es würde dem Tierschutzgedanken allerdings zuwider laufen, Fische zu töten und zu entsorgen, für die keine Verwertungsabsicht besteht.


    Fische die geschont sind, müssen zurück gesetzt werden, aber ebenso dürfen Fische zurückgesetzt werden, die nicht verwertet werden sollen oder können, sofern sie überlebensfähig sind.


    Zum Beispiel sind viele ursprüngliche Fischarten längst nicht mehr selbst reproduzierend. Zudem fehlen manchmal ganze Jahrgänge. 

    Auch ohne vereinsinternes Fangverbot dieser betroffenen Fischarten, kann durch Zurücksetzen der Bestand aufgebaut bzw. gesichert werden und die Gene weitervererbt werden.


    Prinzipielles Catch & Release ist aber grundfalsch, besonders wenn es dem Zweck dient, dass möglichst viele Angler möglichst viele Fische fangen - und diese noch möglichst oft hintereinander. 

    Ein Zurücksetzen von Fischen ist aber unerlässlich, um ein Fischwasser in gutem, naturnahen Zustand zu erhalten. Dazu gehört allerdings auch die bewusste Entnahme ausgewachsener Fische.


    Eine vernünftige Fischhege ist halt immer ein Einklang aus Entnahme und Zurücksetzen!


    Daher überlassen wir es unseren Fischereierlaubnisscheininhabern selbst, wie Sie mit der Kreatur Fisch umgehen. Alle Inhaber sind durch den Erhalt des Fischereischeins bzgl. Tierschutz sensibilisiert und werden aus freien Stücken, situationsbedingt zum Wohle der Natur handeln.

  • Ist Angeln eine Sportart?

    Angeln ist kein „Sport“ !?


    Wir, die ASF Bremcke e.V., sagen ganz eindeutig: Ja, Angeln ist Sport!


    Es handelt sich hierbei jedoch um Sport im Bezug auf körperliche Ertüchtigung. Kaum eine andere Sportart bietet den Menschen so viel unterschiedliche Möglichkeiten, Körper und Geist zu stärken. Und das bis ins hohe Alter hinein!

    Da sind zum einen die Fliegen- und Spinnfischer, die pausenlos Ihre Köder mit enormen Körpereinsatz ins Wasser befördern, und auf der anderen Seite die Angler, die taktisch, mit akribischer Kleinarbeit und Fingerfertigkeit, versuchen einen Fisch zum anbeissen zu überreden.

    Wettkampfsport ist Angeln mit Ausnahme des „Castings“ allerdings nicht!

    Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir uns vom Wettangeln eindeutig distanzieren.

    In einigen unser Angelveranstaltungen werden auch Sieger gekürt. Dieses geschieht aber ausschließlich im Rahmen unserer Vorschriften, bzgl. Fangbegrenzungen. 

    Der Gewinner wird rein durch das Zufallsprinzip ermittelt, daher:


    Frisch, Fromm, Fröhlich, Frei ..... PETRI HEIL !

Downloads

Share by: